Pressemitteilung des NABU SG Nenndorf zur VW-Ansiedlung am Deisterhang/B65 (20.8.20)

 

VW-Ansiedlung am Deisterhang/B65

 

Grundsätzlich sind wir für die Umsetzung alternativer Energien und begrüßen Entwicklungen, die den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotoren-System herbeiführen.

 

Dennoch muss auch im Zuge der Produktion, bzw. Verarbeitung von zukunftsweisenden Produkten, die Planung eines Industriestandortes die rechtlich vorgegebenen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigen.

 

Bis auf das Gewerbegebiet Gehrenbreite (Ablenkungsmanöver?) wurden keine Alternativstandorte öffentlich gemacht. Bürger, Träger öffentlicher Belange und Umweltvereinigungen wurden nicht in die Standortplanung einbezogen.

 

Wenn nach Beschluss des Verwaltungsausschusses die nötige Flächennutzungsplanänderung öffentlich ausgelegt wird, kann nur noch zu der konkreten Änderung Stellung genommen werden und alternative Standorte werden nicht weiter diskutiert.

 

Eine Ansiedlung eines VW-Werkes und entsprechender Zulieferfirmen am anvisierten Standort an der B65 können wir als örtlicher Naturschutzverband nicht unterstützen:

 

·        Das Plangebiet von ca. 250000 qm liegt in einem Landschaftsschutzgebiet im Naturpark Weserbergland. Mit welcher Begründung sollte eine Fläche aus dem Schutzgebietsstatus entfernt werden, obwohl sich innerhalb und an den Randflächen die Biotope verbessert haben? Das Plangebiet schließt im Osten mit dem Bückethaler Knick (artenreiches Biotop mit historischer Bedeutung) und im Westen mit dem Erlengrund, einem Teil des Kurparks ab. Innerhalb der Fläche gibt es zwei Knicks mit Heckenstruktur, was insgesamt, auch bedingt durch die Erlengrundteiche, im Vergleich zu anderen rein landwirtschaftlichen Flächen zu einer höheren Biodiversität führt.

 

·        Das Plangebiet liegt in einem von zwei Heilquellenschutzgebieten in Schaumburg, wobei die Schutzgebietsverordnung vorschreibt, den Charakter des Gebietes nicht zu verändern.

 

Kann man auch diese Verordnung einfach umgehen?

 

·        Der vorgesehene Bereich zeigt eine ausgesprochene Hanglage mit gewelltem Landschaftsbild. Nur durch extreme Erdbewegungen für umfangreiche Terrassierungs- und Stützmaßnahmen können hier die erforderlichen planen Flächen für die Errichtung großer Hallenbauten geschaffen werden. Das ursprüngliche Landschaftsbild würde eine umfassende Veränderung erfahren, mit absehbaren Auswirkungen auf Flora und Fauna.

 

·        Von der Geologie ist dieser Bereich durch teilweise unterirdisch abfließende Wasser vom Deister für Bauvorhaben kritisch zu beurteilen, da es vor Jahren in ca. 1000m Entfernung schon zu Bodenabsackungen gekommen ist.

 

·        Im westlichen Teil des Plangebietes nutzt der NABU Nenndorf das historische Gebäude der Densinghäuser Quelle als Winterquartier für Fledermäuse. Braune Langohren und Wasserfledermäuse verbringen hier regelmäßig (wie auch der Siebenschläfer) ihren Winterschlaf. Eine Zerstörung oder auch nur eine Vergrämung der streng geschützten Tiere durch Baulärm, Erdbewegungen oder nach Fertigstellung der Anlage durch deren Beleuchtung, ist mit dem Naturschutzgesetz nicht vereinbar.

 

Das Jagdrevier der Fledermäuse erstreckt sich vom Galenberg im Kurpark über die Bubikopfallee und Erlengrund bis zur Cecilienhöhe. Jahrzehntealte Flugrouten werden von verschiedenen Fledermausarten entlang der Wegegehölze genutzt, die hier wertvolle Nahrungshabitate darstellen.

 

Besonders die Wasserfledermaus befindet sich hier in einen „schlechten Erhaltungszustand“, was bedeutet, dass in diesem speziellen Fall nach § 44 Abs.5 BNatschG „Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ erforderlich werden. Das heißt, die Fledermäuse müssen erst ein anderes angebotenes Winterquartier in vollem Umfang angenommen haben, ehe es zu einer Bautätigkeit kommen kann.

 

·        Bad Nenndorf hat für das Gesundheitswesen als auch für den Fremdenverkehr eine regional bedeutsame Vorrangstellung und wirbt mit Erholung und Entspannung vor den Toren Hannovers: „Natur pur aktiv genießen“.

 

Gerade der Blick auf den Deister würde durch die Industrieanlagen und den deutlich zunehmenden Schwerlastverkehr hier maßgeblich beeinträchtigt.

 

·        Die Anerkennung Nenndorfs als Bad ist sicherlich auch an die eher ländliche Struktur gebunden. Mit Abkehr vom Kurort hin zur Installation eines sehr wahrscheinlich noch wachsenden Industriestandortes an dieser Stelle sehen wir diese Anerkennung als im höchsten Maß gefährdet an.

 

Im Bereich der Densinghäuser Quelle gab es im Mittelalter eine kleine Siedlung, die im Dreißigjährigen Krieg aufgegeben wurde: Densinghausen. Hier sollte auf jeden Fall die Kommunalarchäologie im Vorfeld Ausgrabungen machen um unsere Geschichte weiter zu beleuchten. Denn die Nachfahren der Densinghäuser leben unter uns in Bad Nenndorf.

 

Die für Bad Nenndorf genannten Vorteile einer Industrieansiedlung dieses Ausmaßes sehen wir sehr kritisch.

 

Eine seriöse Umweltverträglichkeitsprüfung für diesen Standort in dem kurzen Zeitfenster zum geplanten Baubeginn im November zweifeln wir an.

 

Warum baut VW nicht direkt am VW-Werk in Hannover? Dort stehen freie Hallen und auch Bauflächen zur Verfügung.

 

Wie hoch wird die Belastung durch den Schwerlastverkehr für Bad Nenndorf sein? Welche straßenbaulichen Maßnahmen müssen erfolgen? Müssen gar neue Autobahnzufahrt gebaut werden, damit die Gigaliner überhaupt nach Bad Nenndorf kommen? Sollten, wie es aussieht, der radius der Auffahrten zu eng sein, würde sich der Standort sowieso ad absurdum führen.

 

Dass die anvisierten Arbeitsplätze ausgerechnet Bürger aus Bad Nenndorf erhalten sollen, wagen wir zu bezweifeln, wenn im gleichen Atemzug bei VW-Hannover 5000 Arbeitnehmer entlassen werden sollen.

 

Eine umfassende, gesetzlich vorgeschriebene Teilhabe der Bürger und aller relevanten Interessensgruppen halten wir bei diesem Vorhaben für unbedingt erforderlich um auch eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen. Ein wie auch immer geartetes gekürztes Verfahren bei der Umwidmung dieser Fläche, wie auch Vorab-Erteilung von Baugenehmigungen, lehnen wir ab und würden in diesem Fall auch eine gerichtliche Prüfung in Betracht ziehen.

 

 

 

Vogelfütterung im Winter

Samtgemeinde Nenndorf (12.2014) - Die NABU-OG Samtgemeinde Nenndorf gibt Informationen und Tipps zur Winterfütterung.

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Vogelfütterung im Winter
Hier erhalten Sie Tipps zur Fütterung der Vögel im Winter.
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Schwalben Willkommen

Samtgemeinde Nenndorf (06.2014) - Haben Sie Schwalben an oder in ihrem Haus oder Gebäuden? Freuen Sie sich, denn Schwalben werden seit der Antike als Glücksbringer verehrt.

Aber dieses Glück ist bedroht. Die Bestände der weltreisenden Glücksbringer sind stark rückläufig. „Gerade in diesem Jahr hören wir immer wieder von Schwalbenfreunden, dass nur wenige oder gar keine „Ihrer“ Schwalben von der Überwinterung südlich der Sahara zurückgekehrt sind“, berichten Mitglieder der NABU-Ortsgruppe Nenndorf.

 

 

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Schwalben willkommen
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NABU appelliert an Gartenbesitzer: Mit Heckenschnitt noch warten

Samtgemeinde Nenndorf (06.2014) - Der Naturschutzbund NABU bittet alle Gartenbesitzer, sich noch mindestens drei Wochen mit dem Hecken- und Strauchschnitt zu gedulden. Derzeit brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks. Sie können durch Schnittmaßnahmen so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben, warnen die Naturschützer. Frühestens nach dem „Johannistag“ am 24. Juni sollte geschnitten werden. 

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NABU appelliert an Gartenbesitzer - Mit Heckenschnitt noch warten
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